Scheidungsimmobilien

Sie lassen sich scheiden? Wir erklären worauf es jetzt ankommt.

Eine helfende Hand

Leider halten Ehen selten so lange wie Immobilien. Ist die Scheidung erst einmal unumgänglich gilt es die Vermögenswerte korrekt aufzuteilen. Kettenbach Immobilien hat über ein Jahrzehnt Erfahrung mit Scheidungsfällen und den damit verbundenen Sonderfällen.

Um die Scheidung nicht unnötig eskalieren zu lassen ist es enorm wichtig die Immobilienfrage so schnell wie möglich zu klären. Kettenbach Immobilien hilft und vermittelt zwischen allen beteiligten Parteien um einen schnellen Verkauf zu ermöglichen.
Kontakt

Sie lassen Sich scheiden?

Wir helfen Ihnen die Immobilienangelegenheiten zu klären.

Häufig gestellte Fragen

Nein, nicht immer bedeutet die Scheidung auch den Verkauf einer Immobilie. Ob ein Verkauf notwendig wird klären wir gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Abhängig von der Einigung zwischen Ihnen und Ihre/m Partner/in kann es natürlich erforderlich sein die Immobilie zu verässuern, in diesem Fall ist ein weiterer Bezug der Immobilie nicht möglich. Andere Fälle ermöglichen die Übernahme des Immobilienanteils und damit das Wohnrecht.
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Lösungsorientiert

Im Scheidungsfall gibt es immer mehrere Möglichkeiten mit einer gemeinsam genutzen Immobilie umzugehen. Die Natur Ihrer Scheidung kann dabei vieles vereinfachen. Im einversönlichen Scheidungsfall kann ein schneller Verkauf die günstigste und angenehmste Variante für beide Parteien sein.

Andere Fälle erfordern die Berufung eines vereidigten Sachverständigen um die Immobilie bewerten zu lassen.

Oft ist ein Verkauf zu vermeiden. Das kann in manchen Fällen ein Vorteil sein, etwa wenn der Immobilienmarkt übersättigt ist und bei Verkauf nur ein schlechter Verkaufserlös zu erzielen ist. Andere Optionen sind etwa:

  • Die Immobilie wird geteilt
  • Ein Ehepaar übernimmt den Anteil des Anderen
  • Nutzungsentschädigung

Wir haben bereits alle Varianten persönlich begeleitet und kennen den Prozess im Detail. Welche Variante für Sie persönlich die beste ist klären wir gerne im persönlichen Kontakt mit Ihnen.

Auch in Situationen in denen Sie und Ihr/e Partner/in keinen Kontakt zueinander wünschen können wir helfen. Unsere Mitarbeiter sind ebenso gute Mediatoren wie Immobilienmakler und vermitteln zwischen allen Parteien um eine schnellstmögliche Abwicklung zu ermöglichen.

Wer erhält das gemeinsame Haus im Scheidungsfall?

Diese Frage lässt sich nicht immer leicht beantworten. Zunächst ist zu klären ob eine Partei im Haus wohnen bleibt. Etwa, wenn Kinder Teil der Überlegungen sind. Häufig bleibt dann ein Elternteil, mit den Kindern, in der gemeinsamen Immobilie wohnen. In diesem Fall greifen verschiedene Lösungsmöglichkeiten, bei ausreichend Barvermögen könnte die andere Partei ausgezahlt werden, in anderen Fällen ist eine Nutzungsentschädigung sinnvoller.

Immer wieder zeigt sich, dass einvernehmenliche Scheidungen leichter abzuwickeln sind. Gerade zum Schutz der involvierten Kinder raten wir zu einem gemeinsamen Gespräch um eine Einigung bezüglich der Immobilie erzielen zu können.

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