WEGs bilden ein besonderes Konstrukt im deutschen Rechtskreis. Ursprünglich dem Stockwerkseigentum entsprungen, sind WEGs heute ein häufig anzutreffendes Konstrukt.
Die Verwaltung der WEGs wird durch das Wohnungseigentumsgesetz definiert. Durch die im Dezember 2020 geänderte Rechtslage können nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften individuell angepasste Verwalterverträge mit uns unterschreiben. Möchte Ihre WEG bestimmte Aufgaben lieber selbst übernehmen, können wir dies zukünftig im Verwaltervertrag individuell klären. Sprechen Sie uns an.
Kontakt
Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) stellt eine besondere Herausforderung für den Verwalter dar. Anders als in der Mietverwaltung gilt es hier mehrere Interessenverbände anzuhören und einen Konsens zu vermitteln. Das Herz der WEG-Verwaltung stellt mit Sicherheit die Wohnungseigentümerversammlung dar. Diese, im Regelfall einmal im Jahr stattfindenden Versammlungen, dienen der Gemeinschaft als Marktplatz der Ideen und Meinungen. Sie stellt damit ein urdemokratisches Konstrukt dar und bedarf besonders guter Vorbereitung. An den Verwalter stellt die Versammlung besondere Herausforderungen und es bedarf daher einer guten Ausbildung und Kompetenzen im Umgang mit den verschiedenen Mitgliedern der Versammlung.
Mit der Kettenbach Immobilien GmbH haben Sie die Möglichkeit einen solchen, starken Partner für Ihre WEG zu gewinnen. Sie möchten Ihren Verwalter wechseln oder brauchen einen Verwalter für die Erstbestellung?
Die Kosten für die Verwaltung einer WEG richten sich nach Größe und Bedarf der Gemeinschaft. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.